Deutsche Staatsbürger benötigen einen gültigen Reisepass, der nach Reiseende noch mind. 6 Monate gültig sein muss.
Elektronische Einreisegenehmigung ETA
Ab dem 1. Oktober 2019 müssen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung ETA sein. Die Registrierung ist ab dem 1. Juli 2019 möglich. Das ETA muss auch für einen Aufenthalt im Transitbereich beantragt werden. Die ETA-Beantragung wird gebührenpflichtig sein (12,- NZD bei Online-Beantragung 9,- NZL bei Beantragung über eine App im Mobiltelefon). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration) empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Bei der Beantragung des ETA wird zusätzlich eine Touristenabgabe, derzeitig 35,- NZD erhoben.
Weitere Informationen bietet New Zealand Immigration.
Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, finden Sie hier die tagesaktuellen Informationen: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NeuseelandSicherheit.html?nn=370042
Falls Sie oder einer der Mitreisenden kein Deutscher Staatsbürger sind/ist, so sprechen Sie bitte Ihre Botschaft/Ihr Konsulat aufgrund unterschiedlicher Einreisebestimmungen an.